Wieder in die Kirche eintreten
Was muss ich tun, wenn ich (wieder) in die evangelische Kirche eintreten möchte?
Sie spielen mit dem Gedanken, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten?
Darüber freuen wir uns sehr.
Im Folgenden wollen wir versuchen mögliche Fragen rund um den Wiedereintritt zu klären:
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über die Kirchengemeinde des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen. Völlig »anonym« kann man nicht Mitglied der evangelischen Kirche werden. Aufgenommen wird man durch die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt. Ihr Ansprechpartner in unserer Kirchengemeinde ist Herr Pfarrer Andreas Chaikowski, Tel: 0 27 - 34 58 999 07; E-Mail: andreas.chaikwoski@kk-ekvw.de .
Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt?
Ja. Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an. Sie liegen meist zentral. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten. Die nächstgelegene Wiedereintrittsstelle für die Kirchengemeinde Olpe befindet sich im Kreiskirchenamt Siegen-Wittgenstein, Burgstrasse 21, 57072 Siegen,
Tel. 02 71 - 50 04 - 0.
Wie läuft der Wiedereintritt ab?
Wenn Sie sich entschieden haben den Wiedereintritt in Ihrer Wohnsitzgemeinde, der Kirchengemeinde Olpe, vorzunehmen, wird Herr Pfarrer Chaikowski mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Dieses Gespräch findet, je nach Wunsch, entweder im Gemeindehaus Olpe oder bei Ihnen zu Hause statt. Im Verlauf des Gesprächs füllt der Pfarrer ein Antragsformular auf Wiedereintritt in die evangelische Kirche aus, welches Sie nach Beendigung des Gesprächs unterzeichnen. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt über Ihre (erneute) Kirchenmitgliedschaft übernehmen wir.
Welche Unterlagen werden dazu benötigt?
Bringen Sie bitte den Personalausweis mit. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Wie kann ich Mitglied werden, wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
In dem Fall werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Kostet der (Wieder-)Eintritt etwas?
Nein. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Überzeugt?
Dann rufen Sie uns gerne unter Tel. 0 27 61 - 20 10 an. Unser Gemeindebüro vermittelt Ihnen den Kontakt zum Pfarrer und beantwortet Ihre noch offenen Fragen. Oder kommen Sie zum Gottesdienst und sprechen uns an! Wann und wo der nächste Gottesdienst ist, finden Sie unter der Rubrik Gottesdienste / Sonntagsgottesdienst auf dieser Homepage.
Wir freuen uns auf Sie!
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Evangelischen Kirche von Westfalen/ www.evangelisch-in-westfalen.de/kirche/haeufige-fragen/eintritt-in-die-kirche/