Prävention

Prävention von sexualisierter Gewalt

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe

 

Präambel

 

Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den uns anvertrauten Menschen wollen wir als Evangelische Kirchengemeinde Olpe jede Form von sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen verhindern. Hierzu haben wir dieses Schutzkonzept entwickelt, das uns ermöglicht, sexualisierte Gewalt besser zu erkennen, sie ernst zu nehmen und angemessen zu handeln. 

 

Zwischen allen Menschen, die mit der Kirchengemeinde Olpe zu tun haben, soll ein Vertrauensverhältnis entstehen, das für Grenzverletzungen sexualisierter Gewalt sensibilisiert, verbunden mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Dafür braucht es neben einer Kultur der Achtsamkeit auch eindeutige Normen und Regeln. Werden diese Regeln missachtet, wird die Evangelische Kirchengemeinde Olpe umgehend entsprechend dem Konzept und dem angefügten Interventionsplan handeln. 

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Olpe duldet keine Form von sexualisierter Gewalt. Gewalt und missbräuchliche Machtausübung jeglicher Art sind untersagt. Auch Grenzverletzungen müssen wahrgenommen und unterbunden werden. Meldungen von sexualisierter Gewalt werden immer ernst genommen. 

 

Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexuelle Nötigung, exhibitionistischen Handlungen, sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Vergewaltigungen, etc. ziehen darüber hinaus straf- und auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. 

 

Das Hochladen, der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischem Material ist strafbar und untersagt, ebenso das Zeigen anderer pornografischer Schriften oder Bilder. 

 

Ein Handlungsleitfaden regelt verbindlich das Vorgehen für alle diese Fälle, ebenso das Vorgehen in Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt. Dieser Interventionsleitfaden ist allen Mitarbeitenden der Evangelischen Kirchengemeinde bekannt und von ihnen zu beachten.

 

 

Leitbild der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe

 

Der Leitsatz der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe lautet: 

 

                                     „Gott dient uns, wir dienen Gott“.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Olpe versteht sich als lebensbegleitende Kirche, die die Botschaft von der Liebe Gottes in Jesus Christus zu den Menschen weiterträgt und ins Gespräch bringt. Mit vielen anderen sind wir in seinem Namen und Auftrag unterwegs in der Welt. 

 

Wir sind ein aktiver Teil der Kommunen Olpe, Drolshagen und Wenden und tragen zur Gestaltung eines guten Zusammenlebens im Gemeinwesen und in der Bürgerschaft bei. 

Wir nehmen Not und Sorgen wahr, die die Menschen in Olpe, Drolshagen und Wenden beschäftigen und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten einschränken. Lösungen und Wege in eine gute, selbstbestimmte Zukunft suchen wir gemeinsam mit ihnen. 

 

Als offene Kirche geben wir den vielfältigen Wegen Raum, den christlichen Glauben zu leben. Wir ermöglichen und unterstützen ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement. 

Wir öffnen interessierten Menschen in Olpe, Drolshagen und Wenden die Möglichkeit, in Gottesdiensten und Veranstaltungen der Kirchengemeinde Olpe den Alltag hinter sich zu lassen, um aufatmen und sich stärken lassen zu können.

 

 

Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen

 

Der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist von Respekt und Wertschätzung geprägt. Die Nähe und das Distanzempfinden des Gegenübers muss berücksichtigt und geachtet werden, was durch das Abstandsgebot festgelegt ist. Die professionelle Balance zwischen professioneller Zuwendung und klaren Grenzen ist stets zu wahren. Sexuelle Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sind mit einem wertschätzenden Menschenbild, dem kirchlichen Schutzauftrag und den fachlichen Standards nicht vereinbar und daher verboten. Verstöße dagegen führen zu arbeits- und dienstrechtlichen Maßnahmen.

 

Führungszeugnisse, Selbstverpflichtung und Schulungen

Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden legen bei Beginn ihrer Tätigkeit und regelmäßig alle fünf Jahre auf Aufforderung ein erweitertes Führungszeugnis vor, das nicht älter als drei Monate sein darf. Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden ab dem Alter von 14 Jahren ist entsprechend ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu prüfen, ob auch von ihnen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist.

 

Zusätzlich bestätigen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden mittels einer zu unterzeichnenden Selbstverpflichtung die Beachtung und Einhaltung der Regeln für einen grenzachtenden Umgang und absolvieren eine Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt. Vergleichbare Schulungen anderer Träger als der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe, des Evangelischen Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein und der Evangelischen Kirche von Westfalen-Lippe werden dabei als gleichwertig anerkannt.

 

Potential- und Risikoanalyse

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Olpe führt regelmäßig – mindestens einmal in jeder Presbyteriumslegislaturperiode – eine Potential- und Risikoanalyse durch, um Strukturen, die sexualisierte Gewalt und übergriffiges Verhalten zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen begünstigen können, zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen zu minimieren und zu beseitigen. 

 

Vertrauenspersonen

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Olpe benennt zwei Vertrauenspersonen, an die sich jede bzw. jeder bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt wenden kann. Diese Vertrauenspersonen haben die Funktionen eines „Lotsen im System“; sie sind nicht für die weitere Fallbearbeitung verantwortlich. Dies ist Aufgabe einer Fachberatungsstelle der Landeskirche.

 

Darüber hinaus gibt es eine zentrale Meldestelle des Evangelischen Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein sowie der Evangelischen Kirche von Westfalen, die telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminsvereinbarung informiert werden können. Dies ist auch anonym möglich.

 

 

Vertrauenspersonen der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe sind:

 

1.         Frau Martina Walter

            Norbert-Scheele-Straße 16 a

            57462 Olpe

            E-Mail: honigstern@gmx.de

            Telefon: 0175/2411695

 

2.         Herr Volker Peterek

            Referat für Jugend- u. Gemeindepädagogik

            Burgstr. 21

            57072 Siegen

            E-Mail: Volker.Peterek@kirchenkreis-siwi.de      

Telefon: 0271/5004 - 292

            

Vertrauenspersonen des Evangelischen Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein sind:

 

1.         Frau Simone Weiß

            Leitung Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle

            Burgstraße 23

            57072 Siegen

            E-Mail: infoefl-siegen.de

            Telefon: 0271/250280

 

2.         Frau Inge Breichler

            Fachstelle Prävention im Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein

            Burgstraße 23

            57072 Siegen

            E-Mail: praeventionSG@kirchenkreis-siwi.de

            Mobil: 0151/12184052

 

3.         Frau Manuela Kazalla

            Fachstelle Prävention im Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein

            Burgstraße 23

            57072 Siegen

            E-Mail: praeventionSG@kirchenkreis-siegen.de

            Mobil: 0151/15992480

 

 

Kontaktdaten der Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen

 

„Fachstelle für Prävention und Intervention“ der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Referentin für allgemeine Präventionsarbeit

 

             Frau Jelena Kracht

             E-Mail: Meldestelle@ekvw.de

            Telefon: 0521/594381

            Mobil: 0171/5516914

            Postanschrift: Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld

 

Niemand darf wegen einer Beschwerde oder der Weiterleitung an die zuständige Stelle benachteiligt, diffamiert oder in sonstiger Weise unter Druck gesetzt werden.

 

 

Aufarbeitung

 

Das Geschehen ist geschützt zu dokumentieren und alle Maßnahmen müssen achtsam, nachvollziehbar und geregelt ablaufen. 

Durch die Hinzuziehung von außenstehenden Fachkräften wird ein erweiterter Blick auf das Geschehene ermöglicht. Es soll dabei helfen, Fehlerquellen zu identifizieren, die Sicherheit zu steigern, Vorfälle zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit aller Mitarbeitenden nachhaltig wiederherzustellen.

 

Den Rechten der Betroffenen und Beschuldigten ist Rechnung zu tragen. Ein respektvoller Umgang mit allen Beteiligten ist sicherzustellen. Hilfsangebote sollen angeboten werden und alle darin unterstützt werden, dass Geschehene zu verarbeiten. Die beschuldigte Person soll angehört werden. Bei Erhärtung der Verdachtsmomente oder unmittelbar in besonders schweren Fällen werden strafrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. 

 

 

Rehabilitierung

 

Im Falle eines unbegründeten Verdachts oder nach unbegründeter Beschuldigung sind geeignete Rehabilitierungsmaßnahme durchzuführen. Diese Maßnahmen sind im Kreis derer durchzuführen, denen der ungerechtfertigte Verdacht bekannt wurde und sollen auch bei Vermutungsäußerungen, die nicht aufklärbar sind, weil Aussage gegen Aussage steht, greifen. Dieser Prozess ist durch die Vertrauenspersonen der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe, des Evangelischen Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein sowie gegebenenfalls der Fachstelle für Prävention und Intervention der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu begleiten.

 

 

Evaluation und Monitoring

 

Dieses Schutzkonzept wir vom Presbyterium beschlossen und gilt für alle Bereiche der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe. Es soll stets auf dem aktuellen Stand sein und wird bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre ab dem 01.07.2023, evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

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